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Schulpflege

Schulpflege


Die Schulpflege ist als oberste Verwaltungs-, Anstellungs- und Aufsichtsbehörde der Volksschule für die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben im Volksschulwesen verantwortlich. Sie begleitet und unterstützt die Schule, sorgt für deren Abstützung in der Bevölkerung und vertritt die Anliegen der Schule gegenüber dem Gemeinderat und der Bevölkerung.

Auszüge aus dem Schulgesetz zur Schulpflege:

§ 54
1 Die Stimmbürger der Gemeinde wählen die Schulpflege.

§ 71
1 Die Schulpflege ist verantwortlich für die Führung des Kindergartens sowie der Volksschule und beaufsichtigt die private Schulung. Sie trifft alle Entscheidungen, die mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden können.
2 Die Schulleitung führt die Schule operativ und entlastet die Schulpflege. Sie nimmt die interne Qualitätssicherung und -entwicklung wahr und ist der Schulpflege unterstellt

 
Geschäftsreglement Geschaeftsreglement_SPF_Kaiseraugst.pdf (62.9 kB)

Name Funktion Telefon
Hassenforder Thierry Präsident 061 816 90 80
Hügli Andrea Vizepräsidentin 061 816 90 80
Humbel Urs Mitglied 061 816 90 80
Roth Andrea Mitglied 061 816 90 80
Staub Hansjörg Mitglied 061 816 90 80



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