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Schulbibliothek

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Benutzungsordnung der Schulbibliothek


Benutzungsordnung der Schulbibliothek

• Die Schulbibliothek im Schulhaus Liebrüti steht allen Kindern (ab Kindergarten) und
Jugendlichen offen, die in Kaiseraugst wohnen oder zur Schule gehen, sowie allen
Lehrkräften, die in Kaiseraugst unterrichten.
• Die Schulbibliothek ist eine Freihandbibliothek, die Bücher und Hörbücher dürfen
von den Benutzerinnen und Benutzern selbst ausgewählt werden.
• Zum Bezug der Bücher und Hörbücher erhält jeder Leser, jede Leserin durch die
Bibliothekarin eine Benutzernummer.
• Die Ausleihe Frist beträgt höchstens 4 Wochen. Säumige Leserinnen und Leser
werden gemahnt.
  1. Mahnung: gratis
  2. Mahnung: CHF 2.00
  3. Mahnung: CHF 5.00
• Jeder Benutzer, jede Benutzerin kann in der Regel zwei Bücher und zwei
Hörbücher beziehen. Für die Ferienzeit kann diese Zahl verdoppelt werden.
• Die Medien können durch die Benutzerinnen und Benutzer während
folgenden Öffnungszeiten bezogen werden:
Dienstag 15:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 11:15 - 12:15 Uhr
Donnerstag 15:00 - 16:30 Uhr
• Für die Arbeit in der Klasse ist die Ausleihe von Büchern durch die
Lehrkräfte möglich. Die Rücknahme der Bücher erfolgt in jedem Fall
durch die Bibliothekarin.
• Die Schulbibliothek dient auch als Lese- und Gruppenarbeitsraum.
• Allgemeine Bestimmungen:
Die Medien sind Eigentum der Schule. Sie müssen sorgfältig behandelt werden.
Die Ausleihe ist unentgeltlich. Bei Beschädigung oder Verlust muss der Benutzer,
die Benutzerin Schadenersatz leisten (Neuwertbetrag, Aufbereitungskosten und
Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00). Für Schäden, die durch die Benutzung von
Medien entstehen, lehnt die Schulbibliothek jede Haftung ab. Bei Verstössen gegen
die Bibliotheksordnung kann ein Schüler, eine Schülerin von der Benutzung der Schul-
bibliothek ausgeschlossen werden.
• In der Bibliothek darf nicht gegessen und getrunken werden.






Kaiseraugst, im Juni 2024
Benutzungsordnung Schulbibliothek
Benutzungsordnung_Bibliothek_ab_August_2024.pdf (PDF, 737.76 kB)